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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 11 SB 125/09   

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https://dejure.org/2010,21076
LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 11 SB 125/09 (https://dejure.org/2010,21076)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2010 - L 11 SB 125/09 (https://dejure.org/2010,21076)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - L 11 SB 125/09 (https://dejure.org/2010,21076)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 11 SB 125/09
    Diese Tabelle ist entwickelt worden, nachdem das Bundessozialgericht - BSG - mit seinem Urteil vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 10/06 -, zitiert nach juris, entschieden hatte, dass die Nr. 26.15 der AHP 1996 und 2004 (und damit auch die Nr. 26.15 der AHP 2005 und 2008) nur mit gewissen Maßgaben dem höherrangigen Recht und dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 11 SB 125/09
    Gibt es solche anerkannten Bewertungsmaßstäbe, so ist grundsätzlich von diesen auszugehen (vgl. z. B. Bundessozialgericht - BSG -, BSGE 91, 205), weshalb sich auch der Senat für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 grundsätzlich auf die genannten AHP stützt.
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 11 SB 125/09
    Mangels endgültiger Klärung der GdB-Bewertung bei Diabetes mellitus ist diese (vorläufige) Tabelle als Teil B Nr. 15.1 in die seit dem 1. Januar 2009 maßgebliche Anlage zu § 2 VersMedV (siehe dort Seite 73 f.) übernommen worden und findet deshalb auch für Zeiten ab dem 1. Januar 2009 weiterhin Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 2009 - B 9 SB 3/08 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - GdB-Bewertung - Einstellungsqualität

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 11 SB 125/09
    Sie ersetzt die entsprechende Nummer in den AHP (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - B 9/9a SB 4/07 R -, zitiert nach juris) und sieht für die GdB-Bewertung folgende Einteilung vor:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 13 SB 162/10

    Diabetes mellitus

    Abweichend von den vorstehenden Grundsätzen legt der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des im Schwerbehindertenrecht zuständigen 11. Senats des Landessozialgerichts (vgl. Urteil des 11. Senats vom 10. Juni 2010 - Az: L 11 SB 125/09 -) bei der Beurteilung der von einem Diabetes mellitus ausgehenden Funktionsbeeinträchtigungen für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2008 allerdings nicht die AHP in ihrer jeweiligen Fassung zugrunde, sondern geht insoweit von der Tabelle aus, deren Anwendung der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Versorgungsmedizin" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zuständigen obersten Landesbehörden bis zu einer endgültigen Klärung der Frage der GdB-Bewertung bei Diabetes mellitus empfohlen hat (siehe Rundschreiben des BMAS vom 22. September 2008 - IV C 3 - 48064 - 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - L 13 SB 58/11

    Diabetes mellitus - GdB - AHP - Zeitpunkt

    Abweichend von den vorstehenden Grundsätzen der AHP und der VersMedV legt der Senat (vgl. hierzu etwa Urteil vom 19. Mai 2011 - L 13 SB 162/10 -) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des im Schwerbehindertenrecht ebenfalls zuständigen 11. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Urteil des 11. Senats vom 10. Juni 2010 - Az: L 11 SB 125/09 -) bei der Beurteilung der von einem Diabetes mellitus ausgehenden Funktionsbeeinträchtigungen für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2008 allerdings nicht die AHP in ihrer jeweiligen Fassung zugrunde, sondern geht insoweit von der Tabelle aus, deren Anwendung der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Versorgungsmedizin" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zuständigen obersten Landesbehörden bis zu einer endgültigen Klärung der Frage der GdB-Bewertung bei Diabetes mellitus empfohlen hat (siehe Rundschreiben des BMAS vom 22. September 2008 - IV C 3 - 48064 - 3).
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